STP Informationstechnologie AG
Akten- und Informationsmanagement für die RechtsberatungIT - Loesungen, Services und VerfahrensbetreuungIT - Loesungen und Services

 
 



Das Gläubigerinformationssystem im Internet


Was ist GIS
Ihr Nutzen
Datenschutz
Zahlen und Fakten
Referenzen
Musterverfahren
 
Homepagegestaltung durch STP
Systemvoraussetzungen
Verfügbarkeit

Hier können Sie den Internetauftritt unserer Beispiel-Kanzlei an-schauen

   
   
   
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Was ist GIS
GIS ist das online Gläubiger-Informations-System im Internet.

Ziel war es dabei, für Gerichte und Verwalter gleichermaßen das Potential des Internets für eine Zeitersparnis bei der Kommunikation mit den Gläubigern eines Insolvenzverfahrens zu nutzen und andererseits beide Institutionen mit einem „Service am Gläubiger“ zu versorgen.

Alleine die tägliche Flut an angeforderten Auskünften zum Status eines Verfahrens erfordert einen nicht unerheblichen Teil der ohnehin knappen Arbeitszeit. Hinzu kommt auf Seiten des Verwalters der nicht minder große Aufwand bei der Erfassung der Gläubigerforderungen.

Hier setzt nun GIS an.

Durch die Verlagerung der Sachstandsanfragen in das Internet und der Möglichkeit Forderungsanmeldungen über das Internet abzugeben und parallel zur schriftlichen auch in elektronischer Form an den Verwalter zu senden, kann der Arbeitsaufwand auf Seiten der Gerichte und Verwalter erheblich reduziert werden.

 

 

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Ihr Nutzen
Welche Informationen auf Ihren Internetseiten publiziert werden, bleibt Ihnen überlassen:
Die Verfahrensauskunft erfolgt im wesentlichen über das Internet
-  Entlastung der Kanzlei und des Gerichts bei Sachstandsanfragen

Gläubiger melden Ihre Forderungen eigenständig über eine Eingabemaske im Internet an

-   Minimierung der Erfassungsarbeiten
-  Gewährleistung der Vollständigkeit und Richtigkeit durch vielfältige Sicherheitsmechanismen beider Dateneingabe
-  Dadurch reduzierter Prüfungsaufwand

Rückgang der manuellen Erfassung = Vermeidung von Eingabefehlern

-  Qualitätssteigerung der Forderungsanmeldungen

Höhere Frequentierung Ihrer Internetseiten

-  Werbung in eigener Sache und Positionierung als innovativer Insolvenzverwalter

Gläubiger und Gerichte haben rund um die Uhr Zugriff auf die Verfahrensdaten

-  Verbesserung der Serviceleistungen und Steigerung Ihrer Reputation bei Gericht und Gläubigern

Die Datensicherheit wird gewährleistet. Ausschließlich Informationen, die auch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, sind ohne die von Ihnen vergebene PIN-Nummer zugänglich.

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Datenschutz

Datenschutzrechtliche Aspekte des Schuldners und der Gläubiger werden durch PIN-Vergabe an Gläubiger und Unterteilung in öffentliche und geschützte Bereiche gewahrt, die einer Abwägung zwischen Bekanntgabe schutzwürdiger personenbezogener Daten des Schuldners und Informationsinteressen der beteiligten Gläubiger und der Allgemeinheit Stand hält.

So wurde einem Beschwerdeführer, dessen Daten im Internet veröffentlicht wurden, durch das Innenministerium Baden-Württemberg als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich bereits im Jahre 2001 mitgeteilt, dass kein schutzwürdiges Interesse des Schuldners am Ausschluss der Übermittlung im Internet im Zusammenhang mit der Information über sein Insolvenzverfahren erkannt werden könne.

GIS unterscheidet zwischen einem öffentlichen und einem geschlossenen Bereich.

Öffentlicher Bereich:
Er zeigt lediglich allgemeine Verfahrensinformationen ähnlich den Daten im Bundesanzeiger. Eine Reihe von Verwaltern legen im öffentlichen Bereich außerdem den Eröffnungsbeschluss und, je nach Größe des Verfahrens, auch Hinweise zur Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen zur Verfügung.

Geschützter Bereich:
Der Zugriff zum geschützten Bereich ist durch eine PIN-Abfrage gesichert. Jeder Gläubiger kann in dem Anschreiben zur Aufforderungen der Forderungsabgabe eine PIN mitgeteilt bekommen. Diese PIN gilt nur für Ihn und nur für dieses Verfahren. Mit Hilfe dieser PIN kann sich der Gläubiger nun im Internet anmelden und erhält Einblick in:

- weitere Verfahrensinformationen
- mögliche Quotenaussichten
- Verwalterberichte
- sowie eine kurze Statusmeldung des Verwalters zum Verfahren
- Status seiner Forderungen

Zusätzlich zum Status der Forderungen wird jede Forderung nochmals separat im Detail aufgelistet. Ggf. werden auch Hinweise des Verwalters, bspw. dass Unterlagen fehlen, angezeigt. Einsicht in die Forderungen anderen Gläubiger wird nicht gewährt. Selbstverständlich kann der Gläubiger direkt nach Eröffnung eines Verfahrens auch seine Forderungen eintragen.

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Zahlen und Fakten

In den vergangenen Monaten hat sich die Nutzung von GIS außerordentlich positiv entwickelt. Über 200 Insolvenzkanzleien setzen bereits erfolgreich GIS ein. Gleichzeitig nimmt die Frequentierung durch Verfahrensbeteiligte stetig zu.

 

 

 

 

Diese positive Entwicklung wird durch anstehende Gesetzesänderungen unweigerlich vorangetrieben werden. So sieht z.B. ein Gesetzentwurf zum Justizkommunikationsgesetz vor, dass dem §174 folgender Absatz angefügt wird:

„(4) Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, wenn der Insolvenzverwalter der Übermittlung elektronischer Dokumente ausdrücklich zugestimmt hat. In diesem Fall sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, unverzüglich nachgereicht werden.“

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Referenzen

Lesen Sie hier aus erster Hand, was Kanzleien motiviert, GIS einzusetzen:

Rechtsanwalt Ottmar Hermann über den Einsatz von GIS im Insolvenzverfahren Philipp Holzmann AG:
Kanzlei Hermann, Bähr, Michl, Lenhard, Fiedler in Frankfurt
www.hbml.de

    Lesen Sie hier die ganze Stellungnahme

"Die Resonanz der Verfahrensbeteiligten auf die Möglichkeit, ihre Forderungen im Internet anzumelden, war relativ hoch. Im Ergebnis sind heute rund 15% der Forderungen über das Internet bei uns eingegangen. Dieser Prozentsatz lag gerade bis zur Anmeldefrist, vor dem Berichtstermin und ersten Prüfungstermin erheblich höher.
...
Der Wunsch aller Beteiligten nach einer größeren Verfahrenstransparenz wird auch in Zukunft weiter wachsen. Dem gegenüber stehen Fragen der Wirtschaftlichkeit auf Seiten des Verwalters. ... Wie GIS zeigt, müssen diese beiden auf den ersten Blick konträren Ziele nicht zwangsläufig gegeneinander arbeiten, sondern können mit Hilfe moderner und innovativer Technologie miteinander kombiniert werden."

 

 

Rechtsanwalt Helgi Heumann
Kanzlei Heumann & Kollegen in Dresden
www.raheumann.de

    Lesen Sie hier die ganze Stellungnahme

"Insbesondere Großgläubiger - Banken, Sozialversicherungsträger, Arbeitsamt, Finanzamt - haben die Informationsmöglichkeit deutlich begrüßt... Die Möglichkeit der Forderungsanmeldung über GIS wird zunehmend genutzt. Ich gehe bei Firmeninsolvenzen von einem Anteil der Anmeldungen von etwa 30 bis 40% aus... Die Erwartung, dass durch GIS die Zahl der Sachstandsanfragen sinkt, hat sich überdeutlich bestätigt. Ich gehe davon aus, dass wir jetzt nur noch 20 bis 30% der schriftlichen Anfragen haben, wie vorher."

 

 

Rechtsanwalt Wilhelm Klaas
Kanzlei Klaas & Kollegen in Krefeld
www.raklaas.de

    Lesen Sie hier die ganze Stellungnahme

"Für mich war es von Anfang klar, dass Informationen über Internet bei einer zunehmenden Akzeptanz zu einer erheblichen Arbeitsentlastung führen können... Insbesondere in Gläubigerversammlungen kann ich feststellen, dass GIS auf Grund von Vorinformationen für die Gläubiger, und dort insbesondere die Einstellung der Berichte, äußerst positiv bewertet wird ..."

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Homepagegestaltung durch STP

Sie haben noch keinen Internetauftritt oder möchten Ihre Homepage überarbeiten?
 

Die STP AG übernimmt gerne Konzeption, Design und Hosting Ihres Webauftritts. Sie können sich zwischen drei Standard-Designs entscheiden oder auch einen nach Ihren Vorstellungen individuell gestalteten Auftritt erhalten.

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Selbstverständlich passen wir die WINSOLVENZ GIS Seiten auch an das Layout Ihres vorhandenen Internetauftritts an. Um die harmonische Einbettung in Ihrem Internetauftritt zu gewährleisten, wird WINSOLVENZ GIS in Farbe, Schriftart/-farbe, Symbole, usw. Ihren vorhandenen Internetseiten angeglichen.

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Systemvoraussetzungen
Jeweils Minimalanforderungen
WINSOLVENZ 99
WINSOLVENZ.NET
Hardware:  
Prozessor:
Pentium 333 MHz

GIS ist in WINSOLVENZ.NET bereits enthalten.Das Modul muss lediglich frei geschaltet werden. Die Hard- und Softwareanforderungen entsprechen somit denen von WINSOLVENZ.NET.

Zusätzlich muss lediglich ein Internetzugang vorhanden sein.

Arbeitsspeicher:
64 MB RAM
Festplatte:
20 MB freier Platz
Bildschirmauflösung:
800x600
CD ROM Laufwerk
Sofware:
Betriebssystem:
Win98SE, Win NT, 4.0 SP 5, Win 2000, Win XP
Internet Explorer:
Version 4.7
WINSOLVENZ 99
ab Version 1.80

 

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Verfügbarkeit

Schneller als Sie glauben, kann Ihnen der innovative Internetservice zur Verfügung stehen. Das leistungsstarke Entwicklungsteam der STP AG arbeitet mit Hochdruck daran, Ihnen immer effizientere Tools zur Abwicklung Ihres Tagesgeschäfts bereit zu stellen.

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