GIS
ist das online Gläubiger-Informations-System im Internet.
Ziel
war es dabei, für Gerichte und Verwalter gleichermaßen
das Potential des Internets für eine Zeitersparnis bei der
Kommunikation mit den Gläubigern eines Insolvenzverfahrens
zu nutzen und andererseits beide Institutionen mit einem „Service
am Gläubiger“ zu versorgen.
Alleine
die tägliche Flut an angeforderten Auskünften zum Status
eines Verfahrens erfordert einen nicht unerheblichen Teil der ohnehin
knappen Arbeitszeit. Hinzu kommt auf Seiten des Verwalters der nicht
minder große Aufwand bei der Erfassung der Gläubigerforderungen.
Hier setzt nun
GIS an.
Durch
die Verlagerung der Sachstandsanfragen in das Internet
und der Möglichkeit Forderungsanmeldungen über
das Internet abzugeben und parallel zur schriftlichen auch
in elektronischer Form an den Verwalter zu senden, kann der Arbeitsaufwand
auf Seiten der Gerichte und Verwalter erheblich reduziert
werden.
|
|
zum Seitenanfang
|
Welche
Informationen auf Ihren Internetseiten publiziert werden, bleibt Ihnen
überlassen: |
 |
Die
Verfahrensauskunft erfolgt im wesentlichen über das Internet
- Entlastung der Kanzlei
und des Gerichts bei Sachstandsanfragen |
 |
Gläubiger melden Ihre Forderungen eigenständig
über eine Eingabemaske im Internet an
- Minimierung
der Erfassungsarbeiten
-
Gewährleistung
der Vollständigkeit und Richtigkeit durch vielfältige Sicherheitsmechanismen
beider Dateneingabe
-
Dadurch
reduzierter Prüfungsaufwand |
 |
Rückgang der manuellen
Erfassung = Vermeidung von Eingabefehlern
- Qualitätssteigerung
der Forderungsanmeldungen |
 |
Höhere Frequentierung
Ihrer Internetseiten
- Werbung
in eigener Sache und Positionierung als innovativer Insolvenzverwalter |
 |
Gläubiger und Gerichte
haben rund um die Uhr Zugriff auf die Verfahrensdaten
- Verbesserung
der Serviceleistungen und Steigerung Ihrer Reputation bei Gericht
und Gläubigern
|
Die Datensicherheit
wird gewährleistet. Ausschließlich Informationen, die auch im Bundesanzeiger
veröffentlicht werden, sind ohne die von Ihnen vergebene PIN-Nummer
zugänglich.
zum Seitenanfang
|
Datenschutz |
Datenschutzrechtliche
Aspekte des Schuldners und der Gläubiger werden durch PIN-Vergabe
an Gläubiger und Unterteilung in öffentliche und geschützte
Bereiche gewahrt, die einer Abwägung zwischen Bekanntgabe schutzwürdiger
personenbezogener Daten des Schuldners und Informationsinteressen
der beteiligten Gläubiger und der Allgemeinheit Stand hält.
So
wurde einem Beschwerdeführer, dessen Daten im Internet veröffentlicht
wurden, durch das Innenministerium Baden-Württemberg als Aufsichtsbehörde
für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich bereits
im Jahre 2001 mitgeteilt, dass kein schutzwürdiges Interesse
des Schuldners am Ausschluss der Übermittlung im Internet im
Zusammenhang mit der Information über sein Insolvenzverfahren
erkannt werden könne.
GIS
unterscheidet zwischen einem öffentlichen
und einem geschlossenen Bereich.
Öffentlicher
Bereich:
Er zeigt lediglich allgemeine Verfahrensinformationen ähnlich
den Daten im Bundesanzeiger. Eine Reihe von Verwaltern legen im
öffentlichen Bereich außerdem den Eröffnungsbeschluss
und, je nach Größe des Verfahrens, auch Hinweise zur
Forderungsanmeldung in mehreren Sprachen zur Verfügung.
Geschützter
Bereich:
Der Zugriff zum geschützten Bereich ist durch eine PIN-Abfrage
gesichert. Jeder Gläubiger kann in dem Anschreiben zur Aufforderungen
der Forderungsabgabe eine PIN mitgeteilt bekommen. Diese PIN gilt
nur für Ihn und nur für dieses Verfahren. Mit Hilfe dieser
PIN kann sich der Gläubiger nun im Internet anmelden und erhält
Einblick in:
- weitere Verfahrensinformationen
- mögliche Quotenaussichten
- Verwalterberichte
- sowie eine kurze Statusmeldung des Verwalters zum Verfahren
- Status seiner Forderungen
Zusätzlich
zum Status der Forderungen wird jede Forderung nochmals separat
im Detail aufgelistet. Ggf. werden auch Hinweise des Verwalters,
bspw. dass Unterlagen fehlen, angezeigt. Einsicht in die Forderungen
anderen Gläubiger wird nicht gewährt. Selbstverständlich
kann der Gläubiger direkt nach Eröffnung eines Verfahrens
auch seine Forderungen eintragen.
zum Seitenanfang
|
Zahlen und Fakten |
In
den vergangenen Monaten hat sich die Nutzung von GIS außerordentlich
positiv entwickelt. Über 200 Insolvenzkanzleien setzen bereits
erfolgreich GIS ein. Gleichzeitig nimmt die Frequentierung durch
Verfahrensbeteiligte stetig zu.
|
|
Diese
positive Entwicklung wird durch anstehende Gesetzesänderungen
unweigerlich vorangetrieben werden. So sieht z.B. ein Gesetzentwurf
zum Justizkommunikationsgesetz vor, dass dem §174 folgender
Absatz angefügt wird:
„(4)
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen
Dokuments erfolgen, wenn der Insolvenzverwalter der Übermittlung
elektronischer Dokumente ausdrücklich zugestimmt hat. In diesem
Fall sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, unverzüglich
nachgereicht werden.“
zum Seitenanfang
|
Referenzen |
Lesen
Sie hier aus erster Hand, was Kanzleien motiviert, GIS einzusetzen:
Rechtsanwalt Ottmar
Hermann über den Einsatz von GIS im Insolvenzverfahren
Philipp Holzmann AG:
Kanzlei Hermann, Bähr, Michl, Lenhard, Fiedler in Frankfurt
www.hbml.de

"Die
Resonanz der Verfahrensbeteiligten auf die Möglichkeit, ihre
Forderungen im Internet anzumelden, war relativ hoch. Im Ergebnis
sind heute rund 15% der Forderungen über das Internet bei uns
eingegangen. Dieser Prozentsatz lag gerade bis zur Anmeldefrist,
vor dem Berichtstermin und ersten Prüfungstermin erheblich
höher.
...
Der Wunsch aller Beteiligten nach einer größeren Verfahrenstransparenz
wird auch in Zukunft weiter wachsen. Dem gegenüber stehen Fragen
der Wirtschaftlichkeit auf Seiten des Verwalters. ... Wie GIS zeigt,
müssen diese beiden auf den ersten Blick konträren Ziele
nicht zwangsläufig gegeneinander arbeiten, sondern können
mit Hilfe moderner und innovativer Technologie miteinander kombiniert
werden."
Rechtsanwalt Helgi
Heumann
Kanzlei Heumann & Kollegen in Dresden
www.raheumann.de

"Insbesondere
Großgläubiger - Banken, Sozialversicherungsträger,
Arbeitsamt, Finanzamt - haben die Informationsmöglichkeit deutlich
begrüßt... Die Möglichkeit der Forderungsanmeldung
über GIS wird zunehmend genutzt. Ich gehe bei Firmeninsolvenzen
von einem Anteil der Anmeldungen von etwa 30 bis 40% aus... Die
Erwartung, dass durch GIS die Zahl der Sachstandsanfragen sinkt,
hat sich überdeutlich bestätigt. Ich gehe davon aus, dass
wir jetzt nur noch 20 bis 30% der schriftlichen Anfragen haben,
wie vorher."
Rechtsanwalt Wilhelm
Klaas
Kanzlei Klaas & Kollegen in Krefeld
www.raklaas.de

"Für
mich war es von Anfang klar, dass Informationen über Internet
bei einer zunehmenden Akzeptanz zu einer erheblichen Arbeitsentlastung
führen können... Insbesondere in Gläubigerversammlungen
kann ich feststellen, dass GIS auf Grund von Vorinformationen für
die Gläubiger, und dort insbesondere die Einstellung der Berichte,
äußerst positiv bewertet wird ..."
zum Seitenanfang
|
|
|
|
|
|
Homepagegestaltung durch STP |
Sie haben noch
keinen Internetauftritt oder möchten Ihre Homepage überarbeiten?
|
Die
STP AG übernimmt gerne Konzeption, Design und Hosting Ihres Webauftritts.
Sie können sich zwischen drei Standard-Designs entscheiden oder auch
einen nach Ihren Vorstellungen individuell gestalteten Auftritt erhalten.
|

Einfach anklicken!
|
Selbstverständlich
passen wir die WINSOLVENZ GIS Seiten auch an das Layout Ihres vorhandenen
Internetauftritts an. Um die harmonische Einbettung in Ihrem Internetauftritt
zu gewährleisten, wird WINSOLVENZ GIS in Farbe, Schriftart/-farbe,
Symbole, usw. Ihren vorhandenen Internetseiten angeglichen.
zum Seitenanfang
|
|
Systemvoraussetzungen |
Jeweils
Minimalanforderungen |
WINSOLVENZ
99
|
WINSOLVENZ.NET |
Hardware:
|
|
Prozessor: |
Pentium 333 MHz
|
GIS
ist in WINSOLVENZ.NET bereits enthalten.Das Modul muss lediglich
frei geschaltet werden. Die Hard- und Softwareanforderungen
entsprechen somit denen von WINSOLVENZ.NET.
Zusätzlich
muss lediglich ein Internetzugang vorhanden sein. |
Arbeitsspeicher:
|
64 MB RAM
|
Festplatte:
|
20 MB freier Platz
|
Bildschirmauflösung:
|
800x600
|
CD
ROM Laufwerk |
Sofware: |
Betriebssystem: |
Win98SE, Win NT, 4.0 SP 5, Win 2000, Win XP
|
Internet Explorer: |
Version 4.7
|
WINSOLVENZ 99
|
ab Version 1.80
|
|
zum Seitenanfang
|
Verfügbarkeit |
Schneller
als Sie glauben, kann Ihnen der innovative Internetservice zur
Verfügung stehen. Das leistungsstarke Entwicklungsteam der STP
AG arbeitet mit Hochdruck daran, Ihnen immer effizientere Tools
zur Abwicklung Ihres Tagesgeschäfts bereit zu stellen.
Rufen Sie uns an und sprechen Sie mit unseren kompetenten Vertriebsmitarbeitern.
zum Seitenanfang
|
|
|